Anmeldung
Ergotherapie wird ärztlich verordnet. Bei unklarer Indikation kann eine Abklärung im Rahmen von zwei Therapiesitzungen verordnet werden.
Bei Kindern mit motorischen Entwicklungsverzögerungen (F82) zusätzlich:
Die Kosten werden durch Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung übernommen.